Berufsbekleidung
Wir probieren und testen die verschiedenen Produkte bevor sie in unserem Sortiment aufgenommen werden. So profitieren Sie von unseren Erkenntnissen und müssen keine schlechten Erfahrungen machen. Ihre Sicherheit ist uns wichtig.
Prüfung von PSA gegen Absturz
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen. Neben einer sachgerechten Anwendung ist jeder Unternehmer nach gesetzlichen Bestimmungen sowie den berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 198 (Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz) und BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen) dazu verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen. Unsere Mitarbeiter sind als Sachkundige ausgebildet und prüfen Ihre Absturzsicherung.
Waschservice
Wir übernehmen die komplette Abwicklung- wir holen Ihre Bekleidung ab – waschen die Bekleidung- reparieren die Bekleidung, wenn nötig- und bringen Ihre Bekleidung wieder zu Ihrem Unternehmen – professionell und effizient. Entdecken sie unseren Service für mehr Sauberkeit Ihrer Betriebstextilien.
Regelmäßige Prüfungen der technischen Einrichtungen und Arbeitsmittel
stellen einen wesentlichen Bestandteil der Sicherheit im Unternehmen dar. Auch deshalb stellt der Gesetzgeber fest, dass die Pflicht zur Prüfung zu den wesentlichen Unternehmerpflichten gehört. Wir beraten und informieren, was, wann und in welchen Abständen geprüft werden muss, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Klima- und Beleuchtungsmessungen
Wir unterstützen Sie durch qualifizierte Messungen die vorhandenen Arbeitsplätze unter klimatischen und beleuchtungstechnischen Gesichtspunkten nach den gesetzlichen Regeln zu analysieren.
Elektrogeräteprüfungen nach BGV A3
Die Berufsgenossenschaften schreiben eine regelmäßige Prüfung aller ortsbeweglichen elektrischen Einrichtungen vor. Die Fristen für die Prüfung sind unter anderem abhängig von der Art und Nutzung der Einrichtungen. Wir beraten Sie bei Festlegung der Fristen, der Durchführung der Prüfungen sowie der Dokumentation
Lärmmessungen / Lärmkataster
Messungen von Lärmbereichen am Arbeitsplatz sind in vielen Bereichen präventiv notwendig. Bei langjähriger Arbeit im gehörgefährdenden Bereich kommt es oft zu Hörschäden und weiteren Gesundheitsproblemen. Das Arbeitsschutzgesetz fordert den Arbeitgeber eine Verbesserung des Sicherheit und Gesundheitsschutzes anzustreben.
Wartung der Verbandkästen
Verbandkästen müssen in jedem Unternehmen in ausreichender Anzahl vorhanden sein. Doch wer sagt Ihnen, was ausreichend ist? Wie viele Kästen und wo werden diese platziert? Wir beraten Sie bei der Ausstattung Ihres Unternehmens. Dabei wird die Anzahl und Größe der Verbandkästen optimal geplant. Genauso wichtig ist aber auch die regelmäßige Wartung der Verbandkästen. Wer ist in Ihrem Unternehmen dafür verantwortlich, die Verbandkästen regelmäßig auf Vollständigkeit und auf die Einhaltung der Verfallsdaten zu prüfen? Wir kommen mindestens einmal im Jahr bei Ihnen vorbei und schauen uns die Verbandkästen an. Bei Bedarf füllen wir fehlende Bestände wieder auf. Einfacher geht es nicht!
Unsere Leistungen
Der Leistungsumfang umfasst die sicherheitstechnische Betreuung des Unternehmens in den
Punkten der Arbeitssicherheit, den Brand- und Umweltschutz, einschließlich die Evakuierung
entsprechend des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift BGV
A2 und der DGUV Vorschrift ab 01.01.2013.
Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt die Besonderheiten der einzelnen Standorte
unabhängig von den allgemeinen Gefährdungsmerkmalen. Es beinhaltet die Betreuung des
Unternehmens, basierend auf den Richtlinien der Europäischen Union, sowie der Umsetzung der
Arbeitsschutzrichtlinien des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit dem
Arbeitssicherheitsgesetz.
Grundlage der Bearbeitung ist Ihre formulierte Aufgabenstellung nach dem Pflichtenheft
des Ing. für Arbeitssicherheit.
Basierend auf den Richtlinien der Europäischen Union und in Umsetzung der
Arbeitsschutzrichtlinien in nationales Recht insbesondere des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ASiG) der Auftragnehmer folgende Aufgaben.
Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers und aller für den Arbeitsschutz
verantwortlichen Mitarbeiter zu den Fragen
- Planung Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sowie sozialen und
sanitären Einrichtungen - Beschaffung von technischen Arbeitsmittel und-stoffen
- Gestaltung von Arbeitsverfahren
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Gestaltung der Arbeitsplätze, -abläufe und-umgebung und sonstigen Fragen der
Ergonomie - Erstellung von betrieblichen Dokumentationen (Dienst- und Arbeitsrichtlinien)
- Der Vorsorgemaßnahmen zur Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung
- Arbeitsschutzrelevante Fragen, Brandschutz, Umweltschutz
Betriebsanlagen und technische Arbeitsmittel sicherheitstechnisch überprüfen:
- vor Inbetriebnahme
- Arbeitsverfahren vor der Einführung
Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. - regelmäßige Begehungen durchführen und protokollieren, festgestellte Mängel
aufzeigen, diese mit dem Unternehmer auswerten und Maßnahme festlegen - auf Durchführung von festgelegten Maßnahmen hinwirken
- auf die Benutzung der Körperschutzmittel achten
- Ursachen von Arbeitsunfällen (auch Beinah- Unfälle) untersuchen und Maßnahmen zur
Unfallverhütung ableiten - Unfallstatistik erstellen
Darauf hinwirken, dass sich alle im Beschäftigten entsprechend der Anforderungen des
Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung verhalten.
Alle Mitarbeiter über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit
ausgesetzt sind, sowie über Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser
Gefahren zu belehren (mind. 1x jährlich).
Bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitwirken.
Mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.
Mit dem Betriebsarzt alle betreffenden Fragen der arbeitsmedizinischen Betreuung
beraten, Mitwirkung bei der betrieblichen Umsetzung.
Arbeit des Arbeitsschutzausschusses organisieren, zu koordinieren und dokumentieren,
Teilnahme an den Arbeitsschutzsitzungen (4x jährlich).
Mitwirken bei der Erstellung, jährliche Überprüfung u. ggf. Überarbeitung der
Gefährdungsbeurteilung und –analysieren.
Betriebsanweisungen erstellen und aktualisieren.
Durchführen von Lärm- und Beleuchtungsmessungen.
Durchführung von Evakuierungsübungen mit Zeitmessung und Protokoll
(1x jährlich je STO).
Informationen über neu zu betrachtende Vorschriften und Normen, sowie die
Weiterleitung an die verantwortlichen Mitarbeiter.
Bei Bedarf Unterstützung des Unternehmers bei Audits, sowie bei Begehungen durch
Behörden, Unfallversicherungsträgern und Versicherungen.
Gefahrstoffmanagement - Erstellen und Aktualisieren des Gefahrstoffkatasters
- Sichtung der Aktualität und Dokumentation der vorhandenen Sicherheitsdatenblätter
- Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
- Analyse und Bewertung von Risiken
- Bereitstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
Integriertes Managementsystem - Mitwirkung bei Erarbeitung, Überprüfung und Aktualisierung von IMS- Dokumenten
- Jahresplan und Jahresbericht zum Arbeitsschutz
Die durch den Auftragnehmer erstellten bzw. überarbeiteten elektronischen Dokumente werden
dem Auftraggeber in einem Dateiformat übergeben, das mit gängiger Software (MS Office oder
lizenzfreier Software) bearbeitet werden kann.
Zusätzliche Leistungen
Sonstige Mitarbeit bei Themen zum Arbeits-, Brand,-und Gesundheitsschutz, sofern sie nicht
Inhalt dieses Vertrages sind.
Brandschutz
• Ausbildung zum Brandschutzbeauftragter
• Brandschutzübungen (mit professionellem Firetrainer)
• Fachliche Beratung im gebäudetechnischen-und anlagentechnischen Brandschutz
• Überwachung der zugelassenen Größen der bautechnischen Brandabschnitte
• Überprüfung der gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung der Objekte mit
Feuerlöscheinrichtungen
• Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen
• Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
Gefahrstoffe
• Klassifizierung Ihre Abfälle
• Unterstützen Sie bei der Erstellung eine Gefahrstoffverzeichnisses und helfen Ihnen bei
der Auswahl von Alternativen
Gesundheitsförderung
In der heutigen Zeit ist Präventionssport ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft geworden.
• Fit am Arbeitsplatz
• Ergonomie
• Stressabbau
• Entspannung
• Stressmanagent unterrichten und somit die Ausfallquote der Arbeitnehmer verringern
Überprüfung elektrische Betriebsmittel gem. BGV A3
Schulungen / Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Aufbau eines Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsystems
SiGeKo Leistungen:
Analyse der Sicherheitsrisiken, Koordination der Maßnahmen nach § 2 Abs. 1
BaustellV
Erstellung SiGe-Plan
Erstellung Baustellenordnung
Mitwirkung bei der Planung der Baustelleneinrichtung und der Absicherung
regelmäßige Begehungen der Baustelle und Kontrolle der Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
Dokumentation von festgestellten Sicherheitsmängeln, veranlassten Maßnahmen
Wirksamkeitskontrollen und sonstigen sicherheitsrelevanten Vorgängen
Teilnahme an Baustellenbesprechungen