SIGEKO - Si cherheit, Ge sundheit, Ko ordination
- Tätigkeit in der Planungsphase
Gerade bei der Planung von Bauvorhaben hat der SiGe-Koordinator die größten Möglichkeiten zur Einflussnahme.
Daher ist es sehr wichtig, den Koordinator, wie es die Baustellenverordnung vorsieht, zum Beginn eines Bauvorhabens bereits in der Planung zu bestellen.
Insbesondere im Hinblick auf eine möglichst gefährdungsarme Durchführung der Bauarbeiten ist eine kompetente Beratung in der Planungsphase unerlässlich.
Grundvorraussetzung der erfolgreichen Koordinationstätigkeit ist die Fähigkeit des Koordinators, Gefährdungen zu erkennen und richtig einzuschätzen. Denn im Grunde führt der Sicherheits-Koordinator in der Planungsphase eine Gefährdungsbeurteilung der zu erwartenden späteren Arbeiten durch. Und dabei sind Wissen und Erfahrungen des Koordinators von großer Bedeutung. Denn es gilt ja nicht nur, die Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sondern auch diese einzuschätzen, zu bewerten und dann praktikable Maßnahmen vorzuschlagen.
Und dabei ist ein FaSiKo einem SiGeKo gegenüber deutlich im Vorteil. Denn die Beurteilung von Gefährdungen gehört bei diesem Berufsbild zum Alltag.
Durch die vielfältigen Erfahrungen unserer Koordinatoren können wir Ihnen gerade im Rahmen der Planungsphase des Bauvorhabens eine erfahrungsgestützte und praxisgerechte Beratung anbieten.
Zum direkten Nutzen sowohl des Bauherrn als auch der Beteiligten an der Ausführung.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich in einem ersten Gespräch.
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan
Der SiGe-Plan muss in der Planungsphase erstellt werden und gibt einen Überblick über die auf der Baustelle tätigen Gewerke, deren durchzuführende Arbeiten sowie deren zeitlichen Ablauf auf der Baustelle. Zudem werden die gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen aufgeführt, wie z. B. Gerüste, Absperrungen etc.
Darüber hinaus sind auch die anzuwendenden Arbeitsschutzmaßnahmen und die Maßnahmen für besonders gefährliche Arbeiten aufzuführen.
Es gibt verschiedene Formen der Darstellung des SiGe-Plans. Wir erstellen den SiGe-Plan in Abhängigkeit vom Umfang des Bauvorhabens und der beteiligten Gewerke, zeit- und vor allem praxisnah. So ist der reibungslose Ablauf während der Bauphase gewährleistet.
- Unterlage für spätere Arbeiten
Mit der Unterlage sollen insbesondere Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen für anfallende Arbeiten an baulichen Anlagen reduziert werden. Improvisationen, Informationsdefizite und dadurch bedingte Störungen, Sachschäden und Unfälle werden so vermieden. Es wird eine Grundlage für eine langfristige, wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlagen geschaffen.
Die Unterlage stellt die Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten an den baulichen Anlagen dar.
Gerade im Hinblick auf die Unterlage, kann die frühzeitige Beteiligung des Koordinators zur Vermeidung von kostspieligen Nachrüstaktionen beitragen. Nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung.
Wir stellen Ihnen eine übersichtlich strukturierte, mit Fotos versehene Unterlage zur Verfügung.
- Sicherheits-Koordination
Tätigkeit in der Ausführungsphase
In der Ausführungsphase eines Bauvorhabens findet die Arbeit des SiGe-Koordinators vorranging vor Ort auf der Baustelle statt.
Die Koordination der Firmen auf der Baustelle wird unter Anwendung von § 4 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Dabei achtet der Koordinator auch darauf, ob die beteiligten Gewerke ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten nachkommen. Denn Verstösse gegen den Arbeitsschutz bilden nicht nur die Grundlage für Unfälle, sondern stellen auch ein Haftungsrisiko für den Bauherrn dar..
Diesem Risiko gilt es durch eine kompetente und konsequente Koordination zu begegnen.
Die Qualität der Arbeit eines SiGe-Koordinators in der Ausführungsphase eines Bauvorhabens misst sich daher auch an der Intensität der Besuche auf der Baustelle. Unsere Koordinatoren fahren in der Regel jede Baustelle mindestens einmal in der Woche ab.
Zudem ist die gerichtsfeste Dokumentation von entscheidender Bedeutung für unsere Tätigkeit.
Diese dient ebenfalls zur Absicherung des Bauherrn, welcher damit die Erfüllung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung lückenlos nachweisen kann.